Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) „Ferienhaus-Herrenwies“

Vermieter und Inhaber:
Katja und Markus Junker
Schringelstr. 9
D-77866 Rheinau, Deutschland
( – nachfolgend Vermieter – )

Objektanschrift: Herrenwies 20A, D-76596 Forbach, Deutschland

Anreise / Abreise

In der Regel von Sonnabend ab 16.00 Uhr bis Folge-Sonnabend spätestens 10.00 Uhr. An- und Abreisezeiten gelten auch für individuell vereinbarte Wochentage. Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr erfolgen. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 90 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge.

Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden.

Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

Sonderwünsche und Nebenabreden

Sonderwünsche und Nebenabreden sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet. Das Objekt ist ein Nichtraucherobjekt, rauchen ist nur im Außenbereich und unter Einhaltung der Hausordnung gestattet.

Bezahlung

Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 40% des Mietbetrages ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird spätestens 14 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung. Nebenkosten für Strom und Wasser – im üblichen Verbrauch – sind im Preis enthalten.
Bei größeren Abweichungen (>40% vom Durchschnittsverbrauch unserer Gäste) werden wir die Mehrkosten in Rechnung stellen. Nebenkosten für PKW-Stellplatz und Abfall werden nicht erhoben.

Der im Mietvertrag genannte Gesamtpreis ist ein Pauschalpreis für die Anmietung und Nutzung der Ferieneinheit. Der Mieter darf so viele Gäste und Mitreisende beherbergen, wie im Mietvertrag als maximale Personenanzahl genannt sind. Darüber hinausgehende Personen darf der Vermieter abweisen. Werden darüber hinausgehende Personen geduldet, so gilt – falls nichts anderes vereinbart wurde – der im Mietvertrag genannte durchschnittliche Preis je Person und Tag als zusätzlicher Mietpreis je Tag und zusätzlicher Person als vereinbart.

Rücktritt

Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet:

  • bis 60 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises
  • bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
  • bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises
  • bis 7 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises
  • ansonsten (später als 7 Tage vor Mietbeginn) 100 % des Mietpreises.

Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet.
Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Der Vermieter ist berechtigt vorgeschlagene Ersatzpersonen abzulehnen, sofern er begründete Bedenken hat, dass Vertrag und/oder Hausordnung nicht eingehalten werden oder die Beschaffenheit des Mietobjekts beeinträchtigt wird.

Der Mieter ist für die Beachtung möglicher Beschränkungen aufgrund behördlicher Anordnungen, Verordnungen oder anderer Rechtsvorschriften, die den Aufenthalt betreffen, verantwortlich, soweit diese nicht ausdrücklich an den Vermieter gerichtet sind. Können aufgrund vorgenannter Einschränkungen nicht alle geplanten Teilnehmer an dem Aufenthalt teilnehmen, so berechtigt dies nicht zu einer Mietminderung oder einer kostenfreien Stornierung des Mietvertrags.

Pflichten des Mieters

Es gilt die Hausordnung des Ferienhaus-Herrenwies.

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen.
Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort beim Vermieter oder der Hausverwaltung gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.
Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Vorort angefallene Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Bereitgestellte und benutzte Geräte sind zu reinigen. Das Geschirr ist sauber, abgewaschen und trocken in den Küchenschränken zu lagern.

Datenschutz

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

Haftung

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.

Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Ausstattung sowie Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen.

Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung.

Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

Schlussbestimmungen

Fotos und Text auf der Webseite dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.

Stand Oktober 2021