Es ist Licht am Ende des Tunnels. Wenn die Inzidenzwerte für den Landkreis Rastatt weiter sinken, dürfen wir endlich Ende Mai nach 8 Monaten des Lockdowns wieder öffnen. Derzeit liegen die inzidenz-Werte für den Landkreis Rastatt seit dem 15.05.2021 unter 100. Hoffen wir, dass die sinkenden Tendenz anhält.
Bei einer Öffnung sind wir an die Auflagen und den Stufenplan aus der Corona-Verordnung für das Land Baden-Württemberg gebunden.
Dies bedeutet für uns bei anhaltend sinkender Tendenz konkret:
Voraussichtliche Öffnung ab dem 20. Mai 2021 – allerdings noch ohne Saunabetrieb
Erlaubnis für den Saunabetrieb ab dem 03.06.2021
Hier stellen wir auszugsweise die relevanten Stellen aus der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg bereit
1. Öffnungsstufe
Wenn die 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegt (Bundesnotbremse) und dies durch das örtliche Gesundheitsamt bekannt gegeben wird, gelten folgende Lockerungen:
Hierbei sind die Hygieneanforderungen (§ 4 Corona-Verordnung) einzuhalten und es muss ein Hygienekonzept (§ 6 Corona-Verordnung) erstellt werden. Die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher respektive Kundinnen und Kunden müssen dokumentiert werden, dies kann analog oder digital – beispielsweise über entsprechende Apps – geschehen (§ 7 Corona-Verordnung). (Dies gilt für ALLE STUFEN!)
Beherbergungsbetriebe dürfen wieder touristische Gäste empfangen. Dazu zählen unter anderem Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Ferienwohnungen, (Dauer-)Campingplätze, (kostenfreie) Wohnwagenstellplätze und ähnliche Einrichtungen. Gäste ohne Genesenen- oder Impfnachweis müssen während des Aufenthalts alle drei Tage einen negativen Schnelltest vorlegen.
2. Öffnungsstufe
Wenn nach der 1. Öffnungsstufe die 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis in den folgenden 14 Tagen weiter sinkt, gelten weitere Lockerungen.
In Beherbergungsbetrieben dürfen Saunen, Bäder und Wellnessbereiche für Übernachtungsgäste öffnen.
3. Öffnungsstufe
Wenn nach der 2. Öffnungsstufe die 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis in den folgenden 14 Tagen weiter sinkt, gelten weitere Lockerungen.
Für unseren Beherbergungsbetrieb keine weitere Lockerung.