Urlaub im Ferienhaus-Herrenwies

Ob Frühjahr, Sommer, Herbst oder Winter, wir bieten Ihnen für jede Jahreszeit und jedes Wetter ein entsprechendes Erlebnis. Bei schönem Wetter können Sie im weitläufigen Nationalpark spazieren gehen, wandern, Mountainbiken und im Winter sowohl Alpin als auch Langlauf skifahren. Nach einem erlebnisreichen Tag in der Natur können Sie sich sowohl in der hauseigenen Sauna als auch im Außen Whirlpool bei 37° Grad Wassertemperatur etwas Entspannung gönnen. Dies ist auch dann die optimale Beschäftigung, wenn das Wetter bei uns mal auf Regen steht. Darüber hinaus können Sie sich Bewegung im hauseigenen Fitnessraum oder spielerisch beim Tischkicker- oder Poolbillard-Turnier verschaffen. Für coole Beats und satte Bässe kann bei Bedarf unser Soundsystem sorgen. Soll es etwas gemütlicher sein, dann ziehen Sie sich in unsere urige Grillhütte zurück. Bei uns bleiben so gut wie keine Wünsche offen.

Wann dürfen wir Sie bei uns begrüßen?

Katja & Markus Junker vom Ferienhaus-Herrenwies

Der Lockdown endet – die Saison 2021 startet – hoffentlich

Es ist Licht am Ende des Tunnels. Wenn die Inzidenzwerte für den Landkreis Rastatt weiter sinken, dürfen wir endlich Ende Mai nach 8 Monaten des Lockdowns wieder öffnen. Derzeit liegen die inzidenz-Werte für den Landkreis Rastatt seit dem 15.05.2021 unter 100. Hoffen wir, dass die sinkenden Tendenz anhält.

Bei einer Öffnung sind wir an die Auflagen und den Stufenplan aus der Corona-Verordnung für das Land Baden-Württemberg gebunden.

Dies bedeutet für uns bei anhaltend sinkender Tendenz konkret:

Voraussichtliche Öffnung ab dem 20. Mai 2021 – allerdings noch ohne Saunabetrieb
Erlaubnis für den Saunabetrieb ab dem 03.06.2021

Hier stellen wir auszugsweise die relevanten Stellen aus der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg bereit

1. Öffnungsstufe

Wenn die 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegt (Bundesnotbremse) und dies durch das örtliche Gesundheitsamt bekannt gegeben wird, gelten folgende Lockerungen:

Hierbei sind die Hygieneanforderungen (§ 4 Corona-Verordnung) einzuhalten und es muss ein Hygienekonzept (§ 6 Corona-Verordnung) erstellt werden. Die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher respektive Kundinnen und Kunden müssen dokumentiert werden, dies kann analog oder digital – beispielsweise über entsprechende Apps – geschehen (§ 7 Corona-Verordnung). (Dies gilt für ALLE STUFEN!)

Beherbergungsbetriebe dürfen wieder touristische Gäste empfangen. Dazu zählen unter anderem Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Ferienwohnungen, (Dauer-)Campingplätze, (kostenfreie) Wohnwagenstellplätze und ähnliche Einrichtungen. Gäste ohne Genesenen- oder Impfnachweis müssen während des Aufenthalts alle drei Tage einen negativen Schnelltest vorlegen.

2. Öffnungsstufe

Wenn nach der 1. Öffnungsstufe die 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis in den folgenden 14 Tagen weiter sinkt, gelten weitere Lockerungen.

In Beherbergungsbetrieben dürfen Saunen, Bäder und Wellnessbereiche für Übernachtungsgäste öffnen.

3. Öffnungsstufe

Wenn nach der 2. Öffnungsstufe die 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis in den folgenden 14 Tagen weiter sinkt, gelten weitere Lockerungen.

Für unseren Beherbergungsbetrieb keine weitere Lockerung.

Ab 18. Mai 2020 haben wir wieder geöffnet.

Wir freuen uns sehr, dass wir ab 18. Mai 2020 wieder unser schönes Ferienhaus an Sie vermieten dürfen. Aufgrund der noch anhaltenden weltweiten Reisebeschränkungen würden wir uns sehr freuen, wenn Sie sich für einen Urlaub im schönen Schwarzwald entscheiden würden.

Aktuell nimmt die Zahl an Buchungsanfragen bei uns stark zu. Zögern Sie nicht! Schauen Sie bitte gleich, ob ein für Sie passender Termin noch frei ist….

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage/Buchung
Katja & Markus Junker vom Ferienhaus-Herrenwies

Vermietung bis einschl. 10. Mai 2020 ausgesetzt

Mit der 7. Änderung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg wurde die Betriebsuntersagung bis einschließlich 10. Mai verlängert. Im angekündigten Stufenplan für Lockerungen sollen Ferienhäuser ab der Stufe 2 wieder öffnen dürfen. Ein Lichtblick für Sie und uns am Horizont.

#bleibensiegesund #gemeinsamdurchhalten

Vermietung bis 03. Mai 2020 ausgesetzt

Aufgrund der derzeitigen betriebsbeschränkenden Regelungen nach der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg haben wir bis einschließlich 3. Mai die Vermietung ausgesetzt. Wir freuen uns Sie nach der Aufhebung der Beschränkungen als Gäste begrüßen zu dürfen.